Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht stellt sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmende immer wieder vor komplexe Herausforderungen. Wir beraten und vertreten Unternehmen, Arbeitnehmende sowie öffentliche Arbeitgeber in sämtlichen Fragen des privaten Arbeitsrechts und des öffentlichen Personalrechts. Mit unseren Standorten in Baden und Wettingen betreuen wir unsere Klientschaft in der gesamten Schweiz.
Arbeitgeber begleiten wir bei der Ausarbeitung und Prüfung von Arbeitsverträgen und Personalreglementen, bei Kündigungen, Arbeitsunfähigkeiten, Freistellungen sowie der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Zudem unterstützen wir Unternehmen bei der Einholung von Arbeitsbewilligungen und vertreten sie bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor Behörden und Gerichten.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im öffentlichen Personalrecht. Wir beraten Gemeinden sowie weitere öffentlich-rechtliche Arbeitgeber in sämtlichen personalrechtlichen Fragestellungen und vertreten sie in Rechtsmittelverfahren.
Auch Arbeitnehmende beraten und vertreten wir umfassend. Wir unterstützen Sie insbesondere bei Kündigungen, Aufhebungsvereinbarungen, Arbeitszeugnissen, Lohnforderungen, Überstunden oder Fragen im Zusammenhang mit Krankheit und Unfall und setzen Ihre Rechte erforderlichenfalls auch gerichtlich durch.

