Dr. iur. Hanspeter Geissmann

DIE MARKENPARODIE

Dr. Hanspeter Geissmann, Rechtsanwalt, und Gabriel Hüni, MLaw  Wird eine fremde Marke im Rahmen einer Parodie verwendet, ist dies durch die verfassungsmässige Kunst- und Meinungsäusserungsfreiheit gedeckt und stellt keine Verletzung des Schutzbereiches der Marke dar – so das Konzept der Markenparodie. Eine eingehende bundesgerichtliche Beurteilung liegt...

FATALER RÜCKSCHRITT IM SCHWEIZER BODENRECHT

Dr. iur. Hanspeter Geissmann, Rechtsanwalt Parlamentarische Motionen fordern eine Verschärfung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Ausländer. Die Begründung stellt die geltende Rechtslage verzerrt und falsch dar. Zum Artikel . Beitrag von Dr. H.P. Geissmann, Rechtsanwalt, veröffentlicht in Finanz und Wirtschaft vom 14. Dezember 2013 . ...